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Vergaberecht Rundbrief 4/2016

Ausgabe 4/2016, 20. Oktober 2016

1. Präqua­li­fi­kation

Präqua­li­fi­ziert ist präqua­li­fi­ziert!

Weder kann eine von der zustän­digen Stelle ausge­stellte Präqua­li­fi­kation in einem Nachprü­fungs­ver­fahren aberkannt werden (Beschluss der VK Nordbayern vom 13. April 2016) noch verhindern im Präqua­li­fi­ka­ti­ons­ver­zeichnis hinter­legte unzurei­chende Referenzen den Zuschlag (Beschluss der VK Nordbayern vom 21. Juni 2016).

Die Verga­be­kammer Nordbayern gibt der Eintragung im Präqua­li­fi­ka­ti­ons­ver­zeichnis nicht nur einen Anscheins­beweis, sondern – bis zu einer etwaigen Korrektur des Verzeich­nisses – auch Rechts­schutz für den Präqua­li­fi­zierten. Dieser darf sich darauf verlassen, dass seine Angaben ausrei­chend waren, seine Präqua­li­fi­kation festzu­stellen.

2. Bewer­tungs­me­thoden

Bewer­tungs­me­thoden müssen grund­sätzlich vor Eröffnung der Angebote festgelegt werden. Solange die Bewer­tungs­me­thode die angege­benen Zuschlags­kri­terien und deren Gewichtung nicht verändert, muss diese weder in der Auftra­gungs­be­kannt­ma­chung noch in den Verga­be­un­ter­lagen angegeben werden. So entschieden vom EuGH mit Urteil vom 14. Juni 2016. Damit weicht der EuGH von der bislang überwie­genden deutschen Recht­spre­chung ab, die bislang vorgab, dass eine Bewer­tungs­me­thode (Matrix), die später Anwendung finden soll, so recht­zeitig bekannt­zu­geben ist, dass der Bieter diese ausrei­chend zeitig vor Abgabe seines Angebotes einsehen kann. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die deutsche Recht­spre­chung dies übernimmt. Bis dahin wird weiter empfohlen, eine Bewer­tungs­me­thode recht­zeitig zu erstellen und bekannt­zu­geben.

3. Wertungs­kri­terien

Jeden­falls bei Unter­schwel­len­ver­gaben müssen die Wertungs­kri­terien nach der deutschen Verga­be­recht­spre­chung nicht in jedem Fall festgelegt werden. Dies ist nur dann notwendig, wenn ohne diese Wertungs­kri­terien das wirtschaft­lichste Angebot nicht nach trans­pa­renten und willkürfreien Gesichts­punkten bestimmt werden kann. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 10. Mai 2016 ausreichen lassen, dass der Zuschlag auf das wirtschaft­lichste Angebot gem. § 16 d Ziff. 3 Satz 2 VOB/A erteilt wurde. Anhand dieser Regelungen ließen sich die Zuschlags­kri­terien objektiv bestimmen.

4. Gleich­wer­tigkeit

Nach einem Beschluss der VK Nordbayern vom 6. Juli 2016 ist der Auftrag­geber gehalten, bei Ausschrei­bungen ohne Produkt­vor­gaben und Angabe von Leitpro­dukten mit dem Gleich­wer­tig­keits­zusatz die technisch erfor­der­lichen Inhalte im Leistungs­ver­zeichnis wieder­zu­geben, insbe­sondere konkret auszu­führen, von welchen Leistungs­an­for­de­rungen Abwei­chungen zugelassen werden.

5. Aktuelles Thema: Asylun­ter­künfte

Die VK Südbayern hat am 12. August 2016 einen Beschluss erlassen, wonach Leistungen rund um die Unter­bringung von Asylbe­werbern in Losen zu vergeben sind. Der vielfach zu beobach­tenden Praxis, Gesamt­auf­träge für Verwaltung, Betreuung, Catering, Reinigung usw. zu vergeben, wird hiermit ein Riegel vorge­schoben. So gäbe es jeweils eigene Märkte für die Verwaltung, Reinigung und Wartung. Die einzelnen Leistungen sind daher grund­sätzlich als Fachlose zu vergeben.

Der Umstand, dass mit einer Fachlos­vergabe ein höherer Aufwand für die Verga­be­stelle entsteht, ist typisch und hinzu­nehmen.

Ralf Schmitz

Rechts­anwalt Fachanwalt für Verga­be­recht
Fachanwalt für Bau- und Archi­tek­ten­recht
Fachanwalt für Arbeits­recht

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