Altstadtgastronomie Heidelberg
Misst die Stadt Heidelberg mit zweierlei Maß? „Die Kleinen gängelt man, die Großen lässt man gewähren.“
Nachdem bereits im Mai 2016 durch die Stadt Heidelberg die Nutzungsänderungsgenehmigung (= Baugenehmigung) für die Umnutzung des vorherigen Einzelhandelsgeschäfts (internationale Touristik-Artikel) in Großgastronomie erteilt worden ist, ist das VAPIANO in der Heidelberger Altstadt vor einigen Wochen in Betrieb gegangen. Die Genehmigung war nur möglich durch gleichzeitige Erteilung einer sehr „großzügigen Befreiung“ durch die städtische Baurechtsbehörde von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Östliche Altstadt“. Dieser Bebauungsplan ist vor einigen Jahren von der Stadt Heidelberg verabschiedet worden, um die Zunahme von gastronomischen Betrieben in einem großen Teil der Altstadt zu unterbinden bzw. streng zu reglementieren.
Unsere Mandanten, Eigentümer des Mehrfamilienwohnhauses Apothekergasse 1 (in der engen und ruhigen Apothekergasse dem VAPIANO-Gebäude gegenüberliegend), wurden in dem Verfahren nicht als Nachbarn beteiligt und auch nicht über die Baugenehmigung in Kenntnis gesetzt. Da sie nicht in Heidelberg wohnen, haben sie erst durch die Veröffentlichung in der Tagespresse mitbekommen, dass an ihnen vorbei die Genehmigung für die Großgastronomie erteilt worden ist.
Aktuell läuft ein nachträgliches Nutzungsänderungsverfahren zur Einrichtung eines VAPIANO TAKE AWAY (zugänglich von der Apothekergasse aus). Hier sollen Speisen und Getränke aus dem VAPIANO verkauft und konsumiert werden. Dabei ist zu erwarten, dass die überwiegend jungen Kunden in der Apothekergasse die gekauften Speisen und alkoholischen und sonstigen Getränke konsumieren und es dabei zu nächtlichem Lärm kommt, der die Mieter im Wohnhaus unserer Mandanten erheblich in ihrer Nachtruhe stören würde. Dies alles vor dem Hintergrund der seit Jahren schwelenden Altstadtlärm-Problematik.
Wir haben für unsere Mandanten zwischenzeitlich Widerspruch gegen die genannte Nutzungsänderungsgenehmigung von einem Einzelhandelsbetrieb in einen gastronomischen Großbetrieb eingelegt und im laufenden Nutzungsänderungsänderungsverfahren zur Einrichtung eines Ausschanks über die Apothekergasse („TAKE AWAY“) Einwendungen erhoben.