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Altstadtgastronomie Heidelberg

Misst die Stadt Heidelberg mit zweierlei Maß? „Die Kleinen gängelt man, die Großen lässt man gewähren.“

Nachdem bereits im Mai 2016 durch die Stadt Heidelberg die Nutzungs­än­de­rungs­ge­neh­migung (= Bauge­neh­migung) für die Umnutzung des vorhe­rigen Einzel­han­dels­ge­schäfts (inter­na­tionale Touristik-Artikel) in Großga­stro­nomie erteilt worden ist, ist das VAPIANO in der Heidel­berger Altstadt vor einigen Wochen in Betrieb gegangen. Die Geneh­migung war nur möglich durch gleich­zeitige Erteilung einer sehr „großzü­gigen Befreiung“ durch die städtische Baurechts­be­hörde von den Festset­zungen des Bebau­ungs­plans „Östliche Altstadt“. Dieser Bebau­ungsplan ist vor einigen Jahren von der Stadt Heidelberg verab­schiedet worden, um die Zunahme von gastro­no­mi­schen Betrieben in einem großen Teil der Altstadt zu unter­binden bzw. streng zu regle­men­tieren.

Unsere Mandanten, Eigen­tümer des Mehrfa­mi­li­en­wohn­hauses Apothe­ker­gasse 1 (in der engen und ruhigen Apothe­ker­gasse dem VAPIANO-Gebäude gegen­über­liegend), wurden in dem Verfahren nicht als Nachbarn beteiligt und auch nicht über die Bauge­neh­migung in Kenntnis gesetzt. Da sie nicht in Heidelberg wohnen, haben sie erst durch die Veröf­fent­li­chung in der Tages­presse mitbe­kommen, dass an ihnen vorbei die Geneh­migung für die Großga­stro­nomie erteilt worden ist.

Aktuell läuft ein nachträg­liches Nutzungs­än­de­rungs­ver­fahren zur Einrichtung eines VAPIANO TAKE AWAY (zugänglich von der Apothe­ker­gasse aus). Hier sollen Speisen und Getränke aus dem VAPIANO verkauft und konsu­miert werden. Dabei ist zu erwarten, dass die überwiegend jungen Kunden in der Apothe­ker­gasse die gekauften Speisen und alkoho­li­schen und sonstigen Getränke konsu­mieren und es dabei zu nächt­lichem Lärm kommt, der die Mieter im Wohnhaus unserer Mandanten erheblich in ihrer Nachtruhe stören würde. Dies alles vor dem Hinter­grund der seit Jahren schwe­lenden Altstadtlärm-Proble­matik.

Wir haben für unsere Mandanten zwischen­zeitlich Wider­spruch gegen die genannte Nutzungs­än­de­rungs­ge­neh­migung von einem Einzel­han­dels­be­trieb in einen gastro­no­mi­schen Großbe­trieb eingelegt und im laufenden Nutzungs­än­de­rungs­än­de­rungs­ver­fahren zur Einrichtung eines Ausschanks über die Apothe­ker­gasse („TAKE AWAY“) Einwen­dungen erhoben.

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