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Beiträge

Vergaberecht

Auslagern von Beschaffungsvorgängen unzulässig?!

Begrenzte zeitliche und personelle Ressourcen lassen die Frage aufkommen, ob und in welchem Rahmen öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungstätigkeit (zeitweise) auslagern können. Auch auf dem Markt finden sich externe Stellen z.B. Unternehmensberatungen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekten- und Ingenieurbüros und ähnliche Dienstleister, welche die Vorbereitung, die Durchführung und die Beratung in Vergabeverfahren anbieten.

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Privates Baurecht

Paukenschlag aus Karlsruhe: Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme ist unwirksam!

Die VOB/B gilt nur dann „als Ganzes“ und ist damit von der Angemessenheitskontrolle ausgenommen, wenn sie ohne jegliche Abweichung in den Bauvertrag einbezogen wird (§ 310 Abs. 1 S. 3 BGB). Bereits 2004 stellte der BGH klar, dass jede – auch geringfügige – Abweichung dazu führt, dass die Inhaltskontrolle eröffnet ist. Das Gewicht der Abweichung spielt keine Rolle.

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Privates Baurecht

Präzisieren Sie noch oder verstoßen Sie schon? Zur Bekanntmachungspflicht bei Unterkriterien

1. Ausgangssituation Die VK Bund (VK Bund, Beschluss v. 07. Dezember 2022 – Az.: VK-2-96/22) hatte über die Beschaffung von IT-Leistungen zu befinden, die im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben wurden. Als Zuschlagskriterium wurde bekannt gemacht, dass „[...] das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den [Vergabeunterlagen] aufgeführt sind [...]“ den Zuschlag erhalten solle.

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Vergaberecht

Vorsicht Falle!

Bei einer großen Zahl von Ausschreibungen ist zu beobachten, dass die Bekanntmachung zwar alle wesentlichen zukünftigen Vertragsbestandteile beinhaltetet (Hauptleistungspflichten), aber erst mit dem Zuschlagschreiben dem wirtschaftlichsten Bieter der entsprechende Vertrag mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung überlassen wird. Dies birgt erhebliche Risiken dahingehend, dass ein Vertragsverhältnis über das wirtschaftlichste Angebot nicht zustande kommt.

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Privates Baurecht

Erleichterte Kündigungsmöglichkeit für AG während der Bauphase!

Das OLG Karlsruhe hat 2021 die Hürden für eine außerordentliche Kündigung während der Bauphase gesenkt. Auftraggeber dürfen bei Prognosen über Terminverzüge auf objektiv erkennbare Umstände abstellen und müssen nicht mehr zwingend „an Sicherheit grenzende“ Gründe nachweisen. Damit wird ihr Prognoserisiko reduziert. Die Entscheidung erleichtert den Kündigungseinsatz bei unzureichender Leistung und stärkt die Position öffentlicher wie privater Auftraggeber.

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Architektenrecht

Architekt schuldet keine vertiefte juristische Beratung!

Architektenverträge umfassen oft Leistungen der Phasen 1–8. In Phase 7 gehört die Mitwirkung bei der Auftragserteilung (Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) dazu. Dies gilt auch für Objektplanung von Freianlagen, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Fachplaner in Tragwerksplanung und technischer Ausrüstung. Nach herrschender Meinung umfasst dies auch die Vorbereitung und ggf. Anpassung der Bauverträge.

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