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Öffentliches Baurecht

  • Beratung und Vertretung von Baurechts­be­hörden, Bauherrn und Archi­tekten sowie Nachbarn
  • Beratung und Begleitung von Gemeinden in Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebau­ungs­plänen
  • Vertretung von Grund­stücks­ei­gen­tümern und Gemeinden in Normen­kon­troll­ver­fahren gegen Bebau­ungs­pläne
  • Beratung im Zusam­menhang mit Städte­bau­lichen Verträgen

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