06221-9805-0 info@greus.de

Beiträge

Urteile

Flugverspätung

Fluggäste haben auch bei Verspätungen durch Streiks Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Eine erhebliche Vorverlegung gilt als Annullierung und löst ebenfalls Entschädigungen aus. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bis zu 600 € Entschädigung, Verpflegung, Hotel und Transfer zu – unabhängig vom konkreten Schaden.

Weiterlesen
Urteile

Keine Rückzahlung bei Schwarzarbeit

Der BGH (Urteil vom 11.06.2015 – VII ZR 216/14) entschied: Bei Schwarzarbeit bestehen weder Gewährleistungs- noch Rückzahlungsansprüche. Selbst wenn die Werkleistung mangelhaft ist, kann der Besteller gezahlten Werklohn nicht zurückfordern. Grund: Verträge, die gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, sind nichtig – und § 817 S. 2 BGB schließt eine Rückforderung aus.

Weiterlesen
Urteile

EuG: Verwechslungsgefahr zwischen Skype und Sky

Markenrecht: Der EuG entschied am 5. Mai 2015, dass die Marke SKYPE mit der älteren Marke SKY kollidiert. Damit bestätigte das Gericht die Widersprüche der Sky Plc. gegen die Anmeldung von Skype. Ob Skype Rechtsmittel einlegt oder eine Einigung sucht, bleibt offen – sogar ein neues Corporate Design steht im Raum.

Weiterlesen
Urteile

Handelsvertreter – Wettbewerbsverbot

Das OLG Köln entschied am 20. September 2013 (Az. I-19 U 33/13), dass ein einmaliger Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot nicht automatisch eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Voraussetzung ist ein so gravierender Vertrauensverlust, dass ein Abwarten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre. In vielen Fällen genügt eine Abmahnung, um das Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.

Weiterlesen
Urteile

GEMA verliert gegen YouTube

Urheberrecht: Die GEMA scheiterte vor dem LG München mit einer Schadensersatzklage über 1,6 Mio. Euro gegen YouTube. Das Gericht sieht YouTube als Hostprovider, der nicht für von Nutzern hochgeladene Inhalte haftet, solange keine konkreten Hinweise auf Rechtsverstöße vorliegen. Damit müsste die GEMA künftig jeden Verstoß einzeln rügen – ein aufwendiges Vorgehen. Ob es zu einer Einigung kommt, bleibt offen.

Weiterlesen

Sie möchten wissen, wie wir Sie konkret unterstützen können?

Lassen Sie uns sprechen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.