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Beiträge

Privates Baurecht

Leistungsreduzierung erzeugt Vergütungsanspruch – 3 Konstellationen

Ausgangssituation: Entfall von Leistungspositionen und Vergütungsanspruch. Oft werden einzelne Positionen eines nach Einheitspreisen abzurechnenden Bauvertrags nicht ausgeführt – aus unterschiedlichen Gründen. Dieser Beitrag beleuchtet die drei wichtigsten Konstellationen. So kann sich etwa während der Bauausführung zeigen, dass eine ursprünglich als erforderlich angesehene Position tatsächlich nicht benötigt wird.

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Privates Baurecht

Einheitspreisvertrag über Bauleistungen – Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A (EU) sind Bauaufträge so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung, meist zu Einheitspreisen, bemessen wird. § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A (EU) verlangt zudem die Vereinbarung von Ausführungsfristen i. S. d. § 5 Abs. 1 VOB/B. Auch private Auftraggeber sollten verbindliche Fristen klar und zweifelsfrei festlegen, wobei Bestimmbarkeit genügt, da Bauverträge oft von solchen Fristen abhängen.

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Privates Baurecht

Paukenschlag aus Karlsruhe: Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme ist unwirksam!

Die VOB/B gilt nur dann „als Ganzes“ und ist damit von der Angemessenheitskontrolle ausgenommen, wenn sie ohne jegliche Abweichung in den Bauvertrag einbezogen wird (§ 310 Abs. 1 S. 3 BGB). Bereits 2004 stellte der BGH klar, dass jede – auch geringfügige – Abweichung dazu führt, dass die Inhaltskontrolle eröffnet ist. Das Gewicht der Abweichung spielt keine Rolle.

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Privates Baurecht

Präzisieren Sie noch oder verstoßen Sie schon? Zur Bekanntmachungspflicht bei Unterkriterien

1. Ausgangssituation Die VK Bund (VK Bund, Beschluss v. 07. Dezember 2022 – Az.: VK-2-96/22) hatte über die Beschaffung von IT-Leistungen zu befinden, die im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens europaweit ausgeschrieben wurden. Als Zuschlagskriterium wurde bekannt gemacht, dass „[...] das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den [Vergabeunterlagen] aufgeführt sind [...]“ den Zuschlag erhalten solle.

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Privates Baurecht

Erleichterte Kündigungsmöglichkeit für AG während der Bauphase!

Das OLG Karlsruhe hat 2021 die Hürden für eine außerordentliche Kündigung während der Bauphase gesenkt. Auftraggeber dürfen bei Prognosen über Terminverzüge auf objektiv erkennbare Umstände abstellen und müssen nicht mehr zwingend „an Sicherheit grenzende“ Gründe nachweisen. Damit wird ihr Prognoserisiko reduziert. Die Entscheidung erleichtert den Kündigungseinsatz bei unzureichender Leistung und stärkt die Position öffentlicher wie privater Auftraggeber.

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