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Vergaberecht Rundbrief 2/2014

Ausgabe 2/14, Februar 2014

Neben­an­gebote / Mittel­wert­me­thode

Seit meiner letzten Mitteilung gab es wieder inter­essante Entschei­dungen des OLG Düsseldorf (November 2013), der Verga­be­kammer Bund (November 2013) und des BGH (Januar 2014), die für Ihre Verga­be­praxis zu beachten sind.

1. Das OLG Düsseldorf hatte in 2010 in einer viel beach­teten Entscheidung ausge­führt, dass immer dann, wenn der Preis als allei­niges Zuschlags­kri­terium vorge­geben wird, Neben­an­gebote weder zugelassen noch gewertet werden dürfen. Hiergegen hatte sich – mit guten Gründen – das OLG Schleswig in einer Entscheidung aus dem Jahr 2011 gewandt.
In einer gleich gelagerten Konstel­lation hat nun der Verga­be­senat des OLG Jena die Angele­genheit dem Verga­be­senat des BGH vorgelegt.
Dieser hat am 07.01.2014 entschieden, dass in Verga­be­ver­fahren, in welchen der Preis allei­niges Zuschlags­kri­terium ist, Neben­an­gebote grund­sätzlich nicht zugelassen und gewertet werden dürfen.
Ebenfalls der bishe­rigen Recht­spre­chung des OLG Düsseldorf folgend entscheidet der BGH, dass bei der Zulassung von Neben­an­ge­boten (wenn der Preis also nicht einziges Zuschlags­kri­terium ist) Mindest­an­for­de­rungen aufzu­stellen sind, die zwar nicht alle Details der Ausführung erfassen müssen, aber den Standard und die wesent­lichen Merkmale vermitteln müssen, die eine Alter­na­ti­v­aus­führung aufweisen muss. Hierzu gehöre die Festlegung aussa­ge­kräf­tiger Zu-schlags­kri­terien, die es ermög­lichen, das Quali­täts­niveau von Neben­an­ge­boten und ihren technisch-funktio­nellen und sonstigen sachlichen Wert über die Mindest­an­for­derung hinaus nachvoll­ziehbar und überprüfbar mit dem für die Haupt­an­gebote voraus­ge­setzten Standard zu vergleichen. Der Verga­be­stelle muss damit ermög­licht werden, den wirtschaft­lichsten Vorschlag zu erkennen und zu begründen.

2. Im Nachgang zu der oben angege­benen Entscheidung des OLG Düsseldorf hatte sich in der Verga­be­praxis eine Tendenz entwi­ckelt, neben dem Preis häufig „Alibi-Kriterien“ festzu­legen, um Neben­an­gebote zulassen und werten zu können.
Dieser Ausweich­stra­tegie hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 27.11.2013 einen Riegel vorge­schoben, indem es verlangt, dass dann, wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot ergehen soll, die weiteren Zuschlags­kri­terien sich auch auf das Prüfungs­er­gebnis auswirken können müssen.
Im entschie­denen Fall hatte die Verga­be­stelle als Unter­kri­terien zu 95% den Preis und zu 5% die Termin­planung festgelegt. Das OLG Düsseldorf hat nun die Auffassung vertreten, dass das Unter­kri­terium Termin­planung mit 5% auf ein unbedeu­tendes Maß herab­ge­stuft wurde, so dass die Entscheidung letzt­endlich doch allein nach dem Preis erfolgt. Der Preis dürfe nicht mit mehr als 90%-Punkten gewertet werden.
Nicht entschieden hat das OLG Düsseldorf, ob eine Niedrigst­preis­vergabe nicht grund­sätzlich unzulässig ist, weil nach § 97 Abs. 5 GwB der Zuschlag stets auf das wirtschaft­lichste Angebot zu erteilen ist. Hierzu wären noch Entschei­dungen abzuwarten.

3. Mit Beschluss vom 21.11.2013 hat die Verga­be­kammer Bund entschieden, dass die Wertung des Archi­tek­ten­ho­norars nach der Mittel­wert­me­thode proble­ma­tisch sei. So sei die Mittel­wert­me­thode nicht allgemein bekannt, so dass die Verga­be­stelle in einem VOF-Verfahren ohnehin besonders darauf hinweisen müsse, dass sie das Honorar nach dieser Methode bewerten will. Die Methode sei aber darüber hinaus verga­be­rechtlich proble­ma­tisch, da sie einem Bieter faktisch den Anreiz nimmt, ein möglichst preis­güns­tiges Angebot abzugeben. Die Mittel­wert­me­thode sei auch inhaltlich höchst zweifelhaft, denn das System könne dazu führen, dass ein günsti­geres Angebot unter gewissen Voraus­set­zungen schlechter bewertet werden kann als ein höheres Angebot.


4. Bereits mit einer älteren Entscheidung vom 06.09.2013 hatte die Verga­be­kammer Bund ent-schieden, dass die Klausel in den Vertrags­be­din­gungen eines öffent­lichen Auftrag­gebers, wonach auch Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C durch die Einheits­preise abgegolten sind, einen Verga­be­rechts­verstoß darstellen.

Ralf Schmitz

Rechts­anwalt Fachanwalt für Verga­be­recht
Fachanwalt für Bau- und Archi­tek­ten­recht
Fachanwalt für Arbeits­recht

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